Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein war eine Landeskirche des Deutschen Reichs . Dabei handelte es sich um die Kirche der ehemaligen preußischen Provinz Schleswig-Holstein, wie diese bis 1945 bestand. Nicht zur schleswig-holsteinischen Landeskirche gehörte die der Provinz Schleswig-Holstein 1937 eingegliederte Hansestadt Lübeck und der gleichzeitig eingegliederte "Landesteil Lübeck" (ehemals Fürstbistum bzw. Fürstentum Lübeck) des Freistaates Oldenburg.
1948 war die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie gehörte auch zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Zum 1. Januar 1977 wurde die "Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein" mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lübeck, der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Eutin und dem Kirchenkreis Harburg der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vereinigt.
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