Landkreis Züllichau-Schwiebus
Der Landkreis Züllichau-Schwiebus ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Züllichau-Schwiebus umfasste am 1. Januar 1945 :
- die 5 Städte Bomst , Liebenau b. Schwiebus , Schwiebus , Unruhstadt und Züllichau , von denen nur Schwiebus und Züllichau mehr als 2.000 Einwohner besaßen.
- sowie 89 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
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Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Züllichau im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Er umfasste auch das Gebiet des früher schlesischen Kreises Schwiebus. Das Landratsamt war in Züllichau.
Später wurde der Kreisname in Züllichau-Schwiebus geändert.
Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .
Wegen des Zerfalls der Provinz Posen wurde am 27. Februar 1919 die Verwaltung der unbesetzten Teile des Kreises Bomst , bisher Regierungsbezirk Posen, auf den Landrat in Züllichau übertragen. Dies Aufgabe wurde in Personalunion bis 1938 fortgeführt.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Züllichau-Schwiebus entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Nach Auflösung des Kreises Bomst wurde am 1. Oktober 1938 der Kreis Züllichau-Schwiebus um die folgenden (z.T. neulich umbeannten) Orte vergrößert:
- Städte Bomst und Unruhstadt,
- Gemeinden Alt Hauland, Alt Obra Hauland, Altreben, Alt Tepperbuden, Bergvorwerk, Großdorf, Groß Posenbrück, Karge, Klein Posenbrück, Kleistdorf, Krammensee, Neu Hauland, Neu Tepperbuden, Reckenwalde, Unruhsau und Wolfsheide (Grenzm.).
Seit dem 1. Januar 1939 wurde der Kreis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung als Landkreis bezeichnet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Kommunalverfassung
Die Landkreis Züllichau-Schwiebus gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Liebenau b. Schwiebus, Schwiebus und Züllichau führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Die Gemeinden des früheren Kreises Bomst blieben jedoch in ihrem bisherigen Polizeidistrikt Karge zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .
Ortsnamen
Während die Ortsnamen des ursprünglich dem Kreis Züllichau gehörigen Teils des Landkreises bis 1945 unverändert blieben, waren die Namen der „neuen Orte“, die 1938 zum Landkreis Züllichau-Schwiebus aus dem bisherigen Kreis Bomst hinzu kamen, bereits 1937 umbenannt worden, damit sie im Sinne der nationalsozialistischen Politik "deutscher" und weniger "slawisch" heißen sollten. 1945 wurden die Orte erneut umbenannt, damit die deutschen Namen nunmehr polnisch werden sollen.
Weblinks
- http://www.literad.de/geschichte/zuellichau.html - Historische Daten
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Kategorie : Ehemaliger Landkreis in Brandenburg
Wikipedia
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